Bundesförderung für Elektromobilität

Änderungen bei bestehender Förderung und neues Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur

Von Sonja Cordt am 26.11.2020

Neuerungen beim Umweltbonus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Anschaffung von Elektro-, Plug-in-Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeugen (Umweltbonus). Der Umweltbonus wird durch die Automobilhersteller und durch einen Bundeszuschuss finanziert.  Am 16. November wurde die entsprechende Förderrichtlinie novelliert.

Der staatliche Anteil der Förderung wird verdoppelt (Innovationsprämie). Somit sind staatliche Zuschüsse bis max. 6.000 Euro möglich. Der Herstelleranteil bleibt unverändert.  Von der  Innovationsprämie profitieren Elektrofahrzeuge, die als Neuwagen nach dem 03. Juni 2020 zugelassen wurden und gebrauchte Elektrofahrzeuge die erstmalige nach dem 04. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 03.Juni 2020 erfolgt ist.

Wie hoch der Zuschuss ist, hängt davon ab wie hoch der Nettolistenpreis des jeweiligen Fahrzeuges ist, welche Art Elektrofahrzeug gekauft wird und ob es sich um einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug handelt. Maximal sind ein staatlicher Zuschuss von 6.000 Euro und ein Herstelleranteil von 3.000 Euro für den Kauf eines Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuges (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro) möglich.

Beispielrechnungen und weitere Erläuterungen gibt es in einem eigenen Merkblatt.

Auch Leasingfahrzeuge werden gefördert. Neu ist hier, dass die Förderung je nach Leasingdauer gestaffelt wird. Für längere Laufzeiten gibt es eine höhere Förderung. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung.

Der Umweltbonus kann nun auch mit einer anderen Förderung  kombiniert werden. Voraussetzung ist,  dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) abgeschlossen hat. So kann der Umweltbonus z.B. mit den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), sowie dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) kombiniert werden. Die öffentlichen Stellen, die ebenfalls diese Voraussetzung erfüllen, werden auf der Seite des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht.

Alle Informationen zum Umweltbonus erhalten Sie auf der Seite des BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html

 

Neue Förderung für private Ladeinfrastruktur

Neuerdings wird die Errichtung von privater Ladeinfrastruktur mit einem Zuschuss in Höhe von 900 Euro gefördert. Für die geförderten Ladestationen an Wohngebäuden gelten allerdings einige Voraussetzungen. So darf die Ladestation nur privat zugänglich sein, der Kauf erst nach Antragsstellung erfolgen, die Ladestation muss ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Die  Ladeleistung ist auf 11 kW begrenzt. Außerdem muss die Ladestation über das Stromnetz steuerbar sein, um zum Bsp. die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben. Die KfW hat eine Liste der förderfähigen Ladestationen veröffentlicht. Anträge können seit dem 24.11.2020 gestellt werden.

Alle Informationen zum Förderprogramm stehen auf der Seite der KfW bereit: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektroautos-Wohngebäude-(440)/

Der Anbieter e-mobileo hat auf seiner Website die Daten und Preise zu den förderfähigen Ladestationen veröffentlicht. https://www.e-mobileo.de/kfw-gefoerderte-ladestationen-modelle-daten-preise/

Kommentare (0)

Kommentare können Sie nur abgeben wenn Sie angemeldet sind.