Wer einheimische Baumarten wie z.B. Feldahorn oder Rotbuche anpflanzt sorgt damit nicht nur für den Erhalt der Artenvielfalt in seinem Garten, sondern wird nun auch finanziell dabei unterstützt.
Das Förderprogramm des Landkreises trägt dazu bei die Klimaziele zu erreichen, denn ein einziger Baum entzieht der Atmosphäre pro Jahr 10 kg CO2.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Wer über geeignete Flächen im Landkreis Gießen verfügt und berichtigt ist dort Pflanzungen vorzunehmen kann eine Förderung beantragen. Es können sowohl natürliche Personen, als auch Vereine, Schulfördervereine, öffentliche Einrichtungen, Schulen und Kommunen einen Antrag stellen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf von einheimischen Bäumen mit 50 Prozent des Kaufpreises. Der maximale Förderbetrag beträgt 100 Euro. Pro Antragssteller:in bzw. pro Standortadresse werden maximal fünf Bäume gefördert.
Welche Bäume förderfähig sind und wo diese beschafft werden müssen können Interessierte dem Anhang der Richtlinie entnehmen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss durch Banküberweisung.
Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet (Windhundprinzip). Als Eingangsdatum gilt das Datum, an dem der vollständig ausgefüllte Antrag und alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
Antragstellung
Die Beantragung der Förderung erfolgt nach abgeschlossener Maßnahme durch Einreichen des Antragsformulars und der notwendigen Nachweise
klimaschutz@lkgi.de
Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss
Sachgebiet Klimaschutz
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Als Nachweise sind mit dem Förderantrag einzureichen:
- Beleg/e für die Beschaffung des Baumes / der Bäume
- 2 Fotos des Standortes vor und nach der Pflanzung
Die Förderrichtlinie enthält alle weiteren Informationen.
Dokumente zum Download
Förderrichtlinie (pdf 175 KB)
Antragsformular (ausfüllbares pdf 183 KB)